Kosten

Wie hoch sind die Kosten beim Rechtsanwalt

Die Höhe der Anwaltskosten lässt sich nicht pauschal angeben, da diese von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Kosten der Erstberatung sind für Verbraucher gem. § 34 I 3 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auf maximal 190,- € (bei schriftlichem Gutachten 250,- €) zzgl. Auslagen (z.B. Porto- und Kopierkosten) und 19% Umsatzsteuer begrenzt. Sie liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Erstberatung aber zumeist darunter.

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren für die nachfolgende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sind in der Mehrzahl der Fälle von der Höhe des Streitwertes abhängig. Die Höhe einer einzelnen Gebühr lässt sich insofern der Anlage 2 zu § 13 I 3 RVG entnehmen (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html) . Je nach Tätigkeit des Anwalts und des Verfahrensstandes entsteht jedoch nicht nur eine einzelne Gebühr, sondern mehrere Gebühren zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer. So fallen im außergerichtlichen Bereich zumeist bis zu 2,5 Geschäftsgebühren an und in gerichtlichen Verfahren 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühren. Im Fall einer vergleichsweisen Einigung kommen noch bis zu 1,5 Einigungsgebühren hinzu. Wer sich vorab über die ungefähren Kosten informieren will, kann hierzu ohne Gewähr den Kostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins nutzen (https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner).

 

Neben diesen streitwertabhängigen Anwaltsgebühren kennt das RVG jedoch auch Fallgestaltungen, in denen es Gebührenrahmen vorschreibt, aus denen je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles die Gebühr zu schöpfen ist. Hierzu zählen eine Vielzahl sozialrechtlicher Mandate ebenso, wie die anwaltliche Tätigkeit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung für die Kostenübernahme einer rechtlichen Auseinandersetzung zur Verfügung steht und auch eine Eigenfinanzierung nicht in Betracht kommt, gibt es durchaus auch andere Möglichkeiten, eine Kostenfinanzierung zu organisieren. Für mittellose Rechtssuchende besteht die Möglichkeit, bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht, Beratungshilfe zu beantragen und in einem späteren Gerichtsverfahren staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Aber auch Rechtssuchende, deren Einkommen über der Grenze von Beratungs- und Prozesskostenhilfe liegt, haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit durch die Hinzuziehung eines Prozessfinanzierers ihr rechtliches Anliegen durchzusetzen

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