Leistungsbereiche

Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht

Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, Patienten, Angehörige, Ärzte und nichtärztliche Behandler in allen Bereichen des Medizinrechts zu beraten und zu vertreten. Dazu gehören Themen, die im Bereich der medizinischen  Versorgung zwischen Patienten, Angehörigen, Behandlern und Leistungsträgern vorkommen. Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere diese Problemfelder: Berufsrecht der Heilberufe, Berufs- und Verhaltenspflichten, Arzthaftung (zivilrechtlich, strafrechtlich), Haftung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Absicherung nach gesundheitlichen Schäden, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht (gesetzlich, privat).

Weitere Tätigkeitsbereiche:

Außerdem bin ich gerne für Sie im allgemeinen Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrecht sowie bei Verteidigungen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig.

Leistungsschwerpunkte der Kanzlei Rechtsanwalt Sellinger

Zivilrechtliche Arzthaftung

Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler, z.B. durch unterlassene Untersuchungen, nicht erforderliche Operationen oder eine Behandlung ohne ausreichende medizinische Aufklärung, kommt der Ersatz der dadurch entstehenden Schäden im Wege zivilrechtlicher Arzthaftung in Betracht. Neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld umfasst er auch den Ersatz von Einkommensausfall, Nachbehandlungskosten und andere Nachteilsausgleiche.

Strafrechtliche Arzthaftung

Im Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden werden Fragen der strafrechtlichen Arzthaftung nach Taten im Zusammenhang mit der Behandlung (z.B. Körperverletzung), aber auch im Bereich des Abrechnungsbetruges und anderer Delikte erörtert. Da hier zugleich oft berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Kassenzulassung oder Approbation drohen, ist eine frühzeitige und zielgerichtete Verteidigung  immer empfehlenswert.

Soziale Absicherung nach Gesundheitsschäden

Durch Gesundheitsschäden entstehen häufig erhebliche Beeinträchtigungen in der Lebensführung und Leistungsfähigkeit des Betroffenen. Um diese aufzufangen, gibt es sozialrechtliche Instrumente wie die Erwerbsminderungsrente, den Grad der Behinderung oder Leistungen der Unfallversicherung. Oft entstehen jedoch häufig Streitigkeiten über das Vorliegen ausreichender Beeinträchtigungen bzw. versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sichert die Versorgung der Bürger im Krankheits- und Pflegefall. Es kann hierbei jedoch zu Streitigkeiten über das Bestehen des Versicherungsverhältnisses, die Beitragshöhe oder zu Unrecht von der Kasse abgelehnter Leistungen kommen. Die Durchsetzung der Mandanteninteressen erfolgt dann im Widerspruchs- und ggf. Sozialgerichtsverfahren.

Private Kranken- und Pflegeversicherung

Bei der auf individuellem Vertrag beruhenden privaten Kranken- und Pflegeversicherung kommt es häufig zu Streitigkeiten um die Frage der Wirksamkeit einzelner Vertrags- und Tarifbestimmungen und damit den Umfang der Leistungspflicht. Zu Unrecht abgelehnte Kostenübernahmen belasten die Bürger ebenso stark, wie der Umgang der Versicherung mit Beitragsrückständen und dem hierfür geltenden Notlagentarif.

Zugang zu den Heilberufen

Der Zugang zum Arztberuf oder die Zulassung als Vertragsarzt kann durch negative Behördenentscheidungen schnell in Gefahr geraten. Doch nicht immer wenden die zuständigen Stellen die Kriterien z.B. für die Erteilung oder den Entzug der Approbation oder die Auswahl eines Bewerbers auf einen Vertragsarztsitz richtig an. Eine frühzeitige Beratung kann die Chancen erhöhen und Fehler vermeiden helfen.

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